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Wettbewerbsrecht
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt den Umgang der Marktteilnehmer untereinander und schützt Sie vor unlauteren Praktiken der Mitbewerber.
Dies setzt zum einen die rechtliche Absicherung Ihres Auftritts am Markt sowie einen Überblick über Ihre Konkurrenz und die umgehende Ahndung unlauteren Verhaltens voraus.
Bei diesen komplexen Aufgaben unterstützen wir Sie unverzüglich, engagiert und mit der notwendigen Fachkompetenz.
Zentrale Ansprechpartner:
Ralf Schmiedel