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In­sol­venz­recht

Die Gründe, weshalb sich Unternehmen und deren Leitungsorgane mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen, sind vielfältig. Dies können ein vorübergehender Liquiditätsengpass oder sonstige wirtschaftliche Schwierigkeiten des eigenen Unternehmens oder ein angestrebter Erwerb von Betriebsteilen aus der Insolvenzmasse anderer Unternehmen sein. Eine Restrukturierung kann auch unabhängig von einer etwaigen Insolvenz oder zu deren Vermeidung zweckmäßig sein.

GODEFROID & PIELORZ hat langjährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung und Gestaltung derartiger Prozesse. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf der präventiven Vermeidung der Haftung von Organmitgliedern etwa wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages oder versäumter Sanierungsbemühungen. Ebenso beraten wir auch bei der erforderlichen Geltendmachung oder Abwehr entsprechender Ansprüche.

Da bei derartigen Konstellationen oftmals Rechte von Kreditinstituten involviert sind, kommt unseren Mandanten unsere langjährige Erfahrung im Bereich Bank- und Finanzrecht zugute. Dies gilt in gleicher Weise für die Behandlung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz.

Namhafte Insolvenzverwalter, Gläubiger und sonstige am Insolvenzverfahren Beteiligte betrauen uns regelmäßig mit der Prüfung hochkomplexer insolvenzrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen vornehmlich in Großinsolvenzen sowie mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung sich hieraus ergebender Ansprüche – zum Beispiel aufgrund von Insolvenzanfechtungs- oder Haftungstatbeständen.

 

Zentrale Ansprechpartner:
Dr. Michael Pielorz
Dr. Oliver Borkhardt

gp@godefroid-pielorz.de

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