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Vertriebsrecht
Im Bereich Vertriebsrecht nimmt GODEFROID & PIELORZ die Interessen von Unternehmern im Verhältnis zu ihren Vertriebspartnern (wie Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer) wahr. Wir beraten bei der Gestaltung der maßgeblichen Vertriebsvereinbarungen (auch unter Berücksichtigung der vertriebskartellrechtlichen Vorgaben) und übernehmen – soweit erforderlich – die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vertriebspartner, sei es während des laufenden Vertragsverhältnisses oder bei und nach dessen Beendigung. Dies umfasst z.B. die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Vertriebspartner oder die (ggf. außerordentliche) Kündigung des Vertragsverhältnisses oder die Verteidigung gegen zu Unrecht oder zu weitgehend geltend gemachte Ansprüche (wie etwa hinsichtlich der Erstellung von Buchauszügen, Erteilung von Auskünften oder der Zahlung von Provisionen oder eines Handelsvertreterausgleichs). Einbezogen in unsere vertriebsrechtliche Beratung und Vertretung sind unter anderem auch die Bereiche Wettbewerbsrecht (UWG), Markenrecht und Lizenzvertragsrecht.
Zentrale Ansprechpartner:
Dr. Christoph Godefroid
Ralf Schmiedel
Dr. Oliver Borkhardt