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Schiedsgerichts­barkeit

Eine streitige Auseinandersetzung muss nicht unbedingt vor den staatlichen Gerichten erfolgen. Oftmals ist es empfehlenswert, entweder durch eine entsprechende Schiedsklausel oder aufgrund einer ad hoc getroffenen Vereinbarung ein Schiedsgericht anzurufen. Auch hier ist eine Vertretung durch in der Schiedsgerichtsbarkeit versierte Anwälte von Vorteil. Dies stellen wir sicher, da wir nicht nur regelmäßig Parteien in schiedsgerichtlichen Verfahren beraten und vertreten, sondern Partner unserer Sozietät auch über langjährige Erfahrung als Schiedsrichter verfügen. Anwälte von GODEFROID & PIELORZ sind zudem Mitglieder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).

Zentrale Ansprechpartner:
Dr. Christoph Godefroid
Dr. Michael Pielorz
Dr. Werner Holtkamp
Dr. Oliver Borkhardt

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